Ausstellungs-Ordnung (AO) des Club E.L.S.A.

Club zur Erhaltung der Laufhunde des Südlichen Afrika e.V.
Zuchtbuch führender Verein im VDH / F.C.I.

Stand: 24.04.2016

§ 1 Grundlagen

Der Club ELSA erkennt die VDH-Ausstellungs-Ordnung und die Zuchtschauregelungen der F.C.I. in der jeweils gültigen Fassung als für sich verbindlich an. Diese Ordnungen haben uneingeschränkte Gültigkeit, soweit nicht im Folgenden darüber hinaus gehend etwas anderes bestimmt ist.

Hunde, die sich auf einer Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einem befristeten oder unbefristeten Ausstellungsverbot für alle vom VDH geschützten Ausstellungen belegt werden.

§ 2 Titel

Der Club ELSA vergibt den Titel „Deutscher Champion Club ELSA" und „Deutscher Jugendchampion Club ELSA". Der Titel „Deutscher Champion Club ELSA" berechtigt zum Start in der Championklasse. Der Titel „Deutscher Jugendchampion Club ELSA" berechtigt nicht zum Start in der Championklasse.

§ 3 Vergabebedingungen „Deutscher Champion Club ELSA"

Der Titel „Deutscher Champion Club ELSA" wird durch mindestens vier Anwartschaften (CAC) unter drei verschiedenen Richtern erworben, wobei zwischen dem ersten CAC und dem letzten CAC mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Alle Anwartschaften (CAC) müssen vom Club ELSA vergeben worden sein.

Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der Zwischenklasse, Offenen Klasse sowie Champion- und ggf. Gebrauchshundklasse auf geschützten, internationalen und nationalen Rassehunde-Ausstellungen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit „Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. 

Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Champion Club ELSA", so kann der mit „Vorzüglich 2" ausgezeichnete Hund derselben Klasse, in der der Siegerhund mit diesem Titel steht, ein Reserve-CAC erhalten, das anerkannt wird. 

Die Vergabe der Anwartschaft Club E.L.S.A. (CAC Club ELSA) erfolgt analog zur Vergabe der Anwartschaft des VDH (CAC VDH).

§ 4 Vergabebedingungen „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA"

Für den Titel „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA" sind drei Anwartschaften auf Club ELSA Ausstellungen erforderlich.

Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der jeweiligen Jugend-Klasse an die bewerteten Hunde auf termingeschützten, internationalen und nationalen Ausstellungen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss.

Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA" so kann der mit „Vorzüglich 2" ausgezeichnete Hund ein Reserve-CAC-J erhalten, das anerkannt wird.

§ 5 Vergabebedingungen „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA"

Für den Titel „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA" sind drei Anwartschaften auf Club ELSA Ausstellungen erforderlich.

Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der jeweiligen Veteranen-Klasse an die bewerteten Hunde auf termingeschützten, internationalen und nationalen Ausstellungen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit „Platz 1" bewertet worden sein muss.

Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA", so kann der mit „Platz 2" ausgezeichnete Hund ein Reserve-CAC-Veteran erhalten, das anerkannt wird.

§ 6 Verleihung

Die Verleihung des Titels „Deutscher Champion Club ELSA", „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA"  oder „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA" erfolgt nur auf Antrag beim Club ELSA Obmann für das Ausstellungswesen. Gebühren für die Vergabe des Titels sowie die Bestätigung von Anwartschaften sind in der Vereins-Gebührenordnung festgelegt.

§ 7 Inkraft treten

Diese Ordnung wurde auf Vorstandsbeschluss vom 15.02.2016 den neuesten VDH-Bestimmungen angepasst und von der Mitgliederversammlung am 24.04.2016 genehmigt. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Club E.L.S.A. in Kraft.