Zuchtvoraussetzungen

Alle Zuchthunde im Club ELSA müssen sich einer umfangreichen Verhaltens-und Schussfestigkeitsprüfung sowie einer Formwertbeurteilung unterziehen. Im Frühjahr und Herbst findet jeweils eine Zuchtzulassungsprüfung/Körung statt. Diese wird zentral in Deutschland (im Großraum Kassel) durchgeführt.

Bei diesen Zuchtzulassungsprüfungen sind ein VDH-Zuchtrichter sowie die Zuchtleitung (oder Stellvertreter) und eine mehrköpfige Körkommission anwesend.

Die einzelnen Punkte der ZZP/Körung werden im Anschluss an die Verhaltensüberprüfung mit Schussfestigkeitsprüfung und der Formwertbeurteilung miteinander besprochen und ein Körurteil ausgearbeitet. Ausschlaggebend ist jedoch immer das Urteil des Zuchtrichters.

Voraussetzungen für Zuchthunde im Club ELSA und die Teilnahme an der ZZP sind:

  1. VDH oder FCI-anerkannte Ahnentafel, die bis in die 4.Generation nur VDH/FCI-Hunde beinhaltet.

  2. Ein vollzahniges Scherengebiss wird angestrebt, zwei fehlende P1 werden toleriert. Hunde mit zwei fehlenden P1 dürfen jedoch nur mit vollzahnigen Zuchtpartnern verpaart werden.
    Fehlen ein P2 oder P3 kann der Hund unter Umständen mit entsprechender Zuchtlenkung (Verpaarung mit einem Rüden/Hündin der/die aus Linien stammt die vollzahnig sind), Abstimmung mit der Zuchtkommission und Nachzuchtkontrolle für einen Wurf zur Zucht zugelassen werden. Nach erfolgter Nachzuchtkontrolle kann der Hund für einen oder 2 weitere Würfe frei gegeben werden.

  3. folgende Röntgenergebnisse:
    HD A oder HD B (darf nur mit HD A verpaart werden)
    OCD frei
    ED frei
    LTV 0 (Übergangswirbel frei) ist erwünscht, jedoch führt ein Ergebnis von LTV 1 oder mehr in unserem Verein derzeit nicht zum Zuchtausschluss. Ein Hund mit einem LTV 1 oder mehr darf jedoch immer nur mit einem LTV-freien Hund verpaart werden.

  4. JME-Gentest mit dem Ergebnis N/N bzw. N/JME (darf nur mit freien Tieren verpaart werden)

  5. Ausstellungsergebnisse (die Klassen und Formwertnoten spielen hierbei keine Rolle
    oder
    1 Leistungskennzeichen des VDH oder Club ELSA und 1 Ausstellungsergebnis

  6.  Das Alter des Hundes muss zum Zeitpunkt der ZZP/Körung mindestens 20 Monate betragen. Ein Zuchteinsatz ist jedoch nicht vor Vollendung des 2. Lebensjahres zulässig  

Wenn diese Ergebnisse/Unterlagen entsprechend vorliegen ...

… müssen die Anmeldeformulare bei der Zuchtbuchstelle (siehe Ansprechpartner) angefordert werden (Anmeldebogen, Fragebogen) bzw. stehen den Mitgliedern im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung. Im Anmeldebogen ist konkret beschrieben welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Alle geforderten Unterlagen müssen per Post an Frau Raschat geschickt werden.

Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen kann der Hund zur Zuchtzulassungsprüfung zugelassen werden. Die kommissarische Zuchtleitung Frau Brüger teilt den Teilnehmern dann mit wann die Körung für ihren Hund vorgesehen ist.

Ein frühzeitiges Anmelden für die Zuchtzulassungsprüfung ist erfahrungsgemäß sinnvoll, da immer nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

Für weitere Infos stehen Ihnen Zuchtbuchstelle und Zuchtleitung selbstverständlich gerne zur Verfügung.